In Zeiten, in denen wir Menschen immer älter werden und nicht wissen, in welchem Gesundheitszustand wir unseren Lebensabend verbringen, gerät das barriefefreie Badezimmer immer mehr in den Vordergrund. Menschen mit Behinderungen brauchen Bewegungsfreiheit - vor allem im Badezimmer. Im Bereich um die Dusche, der Toilette, dem Waschbecken und der Badewanne muss jeweils Raum von mind. 1,50 m Breite und 1,50 m Tiefe vorhanden sein, um Bewegungsfreiheit zu gewährleisten.
In öffentlichen Gebäuden und Einrichtungen ist es Vorschrift, dass die Fläche des WC-Raums mind. 1,20 m breit und 1,20 m tief ist. Links und rechts von der Toilette ist ein Platz von mind. 95 cm Breite und 70 cm Tiefe vorgeschrieben. Selbst der Abstand zur Wand und die Sitzhöhe der Toilette sind vorgeschrieben.
Auch die Türe muss so befestigt sein, dass sie sich bei der Einfahrt mit dem Rollstuhl bequem öffnen lässt. Glasflächen müssen selbstverständlich bruchsicher sein. Die Dusche muss so groß sein, dass ein Rollstuhl darin Platz hat. Die mechanische Belüftung des Badezimmers muss nach DIN 18017 Teil 3 und DIN 18022 erfolgen.
In Wohnungen mit mehr als 3 Personen ist sogar ein zusätzlicher Raum für sanitäre Anlagen mit mindestens 1 Waschbecken und einer Toilette Voraussetzung.
Sie sehen also, bereits bei der Planung gilt es, einiges zu beachten. Damit hier nichts schief geht und alles berücksichtigt wird, vor allem Ihr Wohlbefinden und der Komfort, sind wir Ihr richtiger Ansprechpartner. Denn ob man jung und gesund oder alt und behindert ist, sollte bei der Behaglichkeit in Ihrem Badezimmer keinen Unterschied machen.



Verwendung von Cookies

Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.

Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung